1. Gegenstand des Vertrages
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Agentur
- nachstehend “Agentur“ genannt - mit ihrem Vertragspartner - nachstehend "Kunde" genannt.
1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Agenturleistungen nach der nachfolgenden
Beschreibung:
Erstellung von Video-, Bild- und Textelementen zur Bewerbung auf diversen Werbekanälen,
sowie die Schaltung von Werbeanzeigen, sowie Beratung und Kommunikation bezüglich dieser
Punkte.
Insbesondere wird vereinbart:
1. Das Management von Kampagnen via Meta Ads, TikTok Ads, Google Ads,
LinkedIn und Taboola und anderer Kanäle.
2. Die Erstellung statischen und bewegten Anzeigenmaterials.
3. Die Beratung zu Werbe- und Marketing-Dienstleistungen und -Produkten.
1.3 Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung der Agentur wesentliche Daten
zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
2. Vertragsdurchführung
2.1 Grundlage der Agenturarbeit bildet
- das Briefing
- der schriftliche Arbeitsauftrag
- Sonstiges
des Kunden.
Wird das Briefing bzw. Sonstiges mündlich erteilt, wird der entsprechende Kontaktbericht zur verbindlichen Arbeitsunterlage.
2.2 Die Agentur übergibt, sofern explizit angefragt, innerhalb von 5 Arbeitstagen nach jeder Besprechung mit dem Kunden Kontaktberichte. Diese Kontaktberichte sind für die weitere Bearbeitung von Projekten bindend, sofern ihnen nicht innerhalb einer Frist von 5
Arbeitstagen widersprochen wird.
3. Vergütung
3.1 Es gilt die im Vertrag oder Angebot vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug sofort fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 11,27 - 9 Prozentpunkte über dem über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. - zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
3.2 Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
3.3 Barauslagen und besondere Kosten, die der Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden, sofern nicht anders angekündigt zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.
3.4 Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
4. Nutzungsrecht
Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die
Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
5. Nutzungshonorar
Die Agentur erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung, deren Nutzung außerhalb des Vertragsumfanges gesonderten Regelungen bedarf. Nutzt der Kunde Agenturarbeiten außerhalb der räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Ausdehnung oder in anderen Werbeträgern werden zusätzliche Nutzungshonorare fällig.
6. Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich des Briefings oder sonstiger Anweisungen sind
ausschließlich für die Agentur bestimmt. Dieser ist es ausdrücklich untersagt, die genannten
Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.
7. Haftung
7.1 Die Agentur haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur ausschließlich nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die
leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern
haftet die Agentur in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher
Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
8. Vertragsdauer und Kündigungsfristen
Dieser Vertrag tritt mit schriftlicher Abgabe der korrespondierenden Willenserklärungen, d.h.
Unterzeichnung dieses Dokuments in Kraft. Er wird für die in diesem Vertrag genannte
Vertragslaufzeit abgeschlossen. Soweit der Vertrag für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
9. Sonstige Bestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand 01.01.2025